Teilpension seit 2026: Weniger arbeiten und einen Teil der Pension beziehen

Älteres Paar in einem persönlichen Beratungsgespräch zu Pension und Vorsorge.

Kurz erklärt: Seit 1. Jänner 2026 gibt es in Österreich die Teilpension. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Arbeitszeit deutlich reduzieren, weiter beschäftigt bleiben und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen.

Was ist die Teilpension?

Die Teilpension soll einen schrittweisen Übergang vom Erwerbsleben in die Pension ermöglichen. Sie ist keine eigene neue Pensionsart, sondern verbindet eine reduzierte unselbstständige Beschäftigung mit dem Bezug eines Teils einer bereits möglichen Alterspension.

Wer kann die Teilpension nutzen?

Nach der offiziellen Bürgerinformation kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betracht, die Anspruch auf eine der erfassten Pensionsarten haben. Dazu zählen insbesondere:

  • Korridorpension,
  • Schwerarbeitspension,
  • Langzeitversichertenpension,
  • Alterspension.

Zusätzlich muss die Arbeitszeit in einem festgelegten Ausmaß reduziert werden und es braucht eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber.

Wie stark muss ich die Arbeitszeit reduzieren?

Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert werden. Das Arbeitsentgelt muss weiterhin über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Außerdem darf noch keine bescheidmäßig zuerkannte Eigenpension vorliegen.

Wie hoch ist die Teilpension?

Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion und nach der Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto des Vorjahres:

  • 25 bis 40 Prozent weniger Arbeitszeit: 25 Prozent der Gesamtgutschrift werden für die Teilpension herangezogen.
  • mehr als 40 bis 60 Prozent weniger Arbeitszeit: 50 Prozent der Gesamtgutschrift.
  • mehr als 60 bis 75 Prozent weniger Arbeitszeit: 75 Prozent der Gesamtgutschrift.

Bei einem vorzeitigen Pensionsantritt können die jeweiligen Abschläge der betreffenden Pensionsart eine Rolle spielen. Die konkrete Höhe sollte daher von der Pensionsversicherung berechnet werden.

Was passiert mit meinem Pensionskonto?

Nur jener Anteil des Pensionskontos, der für die Teilpension verwendet wird, wird zum Stichtag geschlossen. Der restliche Teil bleibt bestehen und kann durch die weitere Erwerbstätigkeit weiter anwachsen.

Brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Ja. Die Arbeitszeitreduktion wird schriftlich mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart. Ohne eine entsprechende Vereinbarung kann die Teilpension nicht einfach einseitig begonnen werden.

Was sollte ich vor dem Antrag klären?

  1. Prüfen Sie bei der Pensionsversicherung, ob bereits ein Anspruch auf eine erfasste Pensionsart besteht.
  2. Besprechen Sie die gewünschte Arbeitszeitreduktion mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
  3. Lassen Sie sich die voraussichtliche Höhe der Teilpension berechnen.
  4. Klären Sie mögliche Auswirkungen auf Lohnsteuer und spätere Pensionshöhe im konkreten Fall.
  5. Planen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Stichtag.

Offizielle Quellen

Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pensions-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für die persönliche Berechnung und den konkreten Anspruch ist die zuständige Pensionsversicherung maßgeblich. Vor Veröffentlichung ist der Rechtsstand nochmals zu prüfen.