Kurz erklärt: Die Rezeptgebühr beträgt 2026 in Österreich 7,55 Euro pro Krankenkassen-Medikament, für das die Gebühr anfällt. Wer im Laufe eines Kalenderjahres viele Rezeptgebühren bezahlt, kann über die Rezeptgebührenobergrenze automatisch für den Rest des Jahres befreit werden.
Wie funktioniert die 2-Prozent-Obergrenze?
Für Versicherte wird ein Konto der bezahlten Rezeptgebühren geführt. Die Sozialversicherung vergleicht diese Zahlungen mit dem maßgeblichen Jahresnettoeinkommen.
Sobald die im Kalenderjahr bezahlten Rezeptgebühren grundsätzlich zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen, tritt für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiung von weiteren Rezeptgebühren ein.
Muss ich dafür einen Antrag stellen?
Für die Befreiung wegen Erreichens der 2-Prozent-Obergrenze ist grundsätzlich kein eigener Antrag notwendig. Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis der verfügbaren Daten.
Wird die Obergrenze erreicht, ist die Befreiung im System ersichtlich. In der Ordination kann sie beim Einlesen der e-card angezeigt und auf dem Rezept berücksichtigt werden.
Warum liest man für 2026 von mindestens 41 Rezeptgebühren?
Für Personen mit sehr niedrigem Jahreseinkommen gibt es eine gesetzliche Mindestobergrenze. Grundlage ist das Zwölffache des Einzelrichtsatzes für die Ausgleichszulage. Dieser Richtsatz beträgt 2026 laut Sozialversicherung 1.308,39 Euro pro Monat.
Dadurch gilt für Personen, die nicht bereits aus Gründen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind: Sie müssen 2026 zumindest 41 Rezeptgebühren bezahlen, bevor die Befreiung wegen Erreichens der Rezeptgebührenobergrenze für den Rest des Jahres wirksam werden kann.
Was ist mit Medikamenten für mitversicherte Angehörige?
Rezeptgebühren, die eine versicherte Person für mitversicherte Angehörige bezahlt, werden nach den Informationen der Sozialversicherung ihrem Rezeptgebührenkonto zugerechnet. Die Einkommen der Mitversicherten werden dagegen bei der Berechnung des Nettoeinkommens nicht mitgerechnet.
Gibt es daneben noch andere Befreiungen?
Ja. Die Rezeptgebührenobergrenze ist nicht die einzige Möglichkeit einer Befreiung. Für bestimmte Personen mit geringem Einkommen oder besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit bestehen eigene Befreiungsregeln. Wer glaubt, schon unabhängig von der 2-Prozent-Obergrenze Anspruch zu haben, sollte die Voraussetzungen beim zuständigen Krankenversicherungsträger prüfen.
Wie kann ich meinen Stand kontrollieren?
Die österreichische Sozialversicherung bietet angemeldete Online-Services an, darunter auch die Möglichkeit, das Rezeptgebührenkonto einzusehen. Je nach Zugang ist dafür eine elektronische Anmeldung erforderlich.
Praktische Checkliste
- Rezeptgebühren nicht selbst überschlagen und daraus voreilig eine Befreiung ableiten.
- Bei vielen Dauermedikamenten den Stand des Rezeptgebührenkontos prüfen.
- Bei einer vermuteten sozialen Befreiung den zuständigen Krankenversicherungsträger kontaktieren.
- Bei Unklarheiten in der Ordination oder Apotheke nachfragen, ob eine Befreiung im System bereits aufscheint.
- Bei Änderungen des Einkommens oder der Versicherungssituation aktuelle Informationen der Sozialversicherung beachten.
Offizielle Quellen
- Sozialversicherung – Obergrenze für Rezeptgebühren
- Sozialversicherung – Online-Services mit Anmeldung
Stand: 20. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen und Daten des zuständigen Krankenversicherungsträgers. OTS diente nicht als Inhaltsquelle; übernommen wurden keine OTS-Inhalte.
