Kurz erklärt: Wer einen nahen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegekarenz vereinbaren oder mit einer Pflegeteilzeit die Arbeitszeit reduzieren. Für die finanzielle Absicherung gibt es bei erfüllten Voraussetzungen Pflegekarenzgeld.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit?
Bei der Pflegekarenz wird die Beschäftigung für einen begrenzten Zeitraum vollständig unterbrochen. Bei der Pflegeteilzeit wird weitergearbeitet, die Arbeitszeit aber reduziert. Welche Form sinnvoll ist, hängt vom Pflegebedarf, der Arbeitssituation und der finanziellen Lage ab.
Für wen kommt das grundsätzlich in Frage?
Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit betrifft die Pflege beziehungsweise Betreuung naher Angehöriger. Laut oesterreich.gv.at ist grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich. Bei demenziell erkrankten nahen Angehörigen sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann bereits Pflegegeld ab Stufe 1 ausreichen.
Zusätzlich ist im Regelfall ein unmittelbar davor bestehendes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten relevant.
Brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit können schriftlich mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden. Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen begrenzten gesetzlichen Rechtsanspruch.
oesterreich.gv.at weist darauf hin, dass in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf maximal vier Wochen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit besteht. Für einen längeren Zeitraum ist grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung beziehungsweise die konkrete Rechtslage zu prüfen. Deshalb sollte die Planung möglichst früh mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls einer Beratungsstelle abgestimmt werden.
Wann gibt es Pflegekarenzgeld?
Pflegekarenzgeld ist eine finanzielle Leistung für bestimmte Formen von Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und verwandten Freistellungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass unmittelbar vor Beginn grundsätzlich mindestens drei Monate eine vollversicherte Beschäftigung bestanden hat.
Bei Pflegekarenz muss die überwiegende Pflege und Betreuung für die Dauer der Maßnahme erklärt werden. Bei Pflegeteilzeit wird das Pflegekarenzgeld aliquot zur Reduktion der Arbeitszeit berechnet.
Wichtig: Wer vor Beginn nur geringfügig beschäftigt war, kann laut oesterreich.gv.at kein Pflegekarenzgeld beziehen.
Wie lange kann Pflegekarenzgeld bezogen werden?
Bei einer einzelnen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit liegt die Bezugsdauer je nach vereinbartem Zeitraum grundsätzlich zwischen einem und drei Monaten. Für dieselbe pflegebedürftige Person kann der Bezug unter bestimmten Voraussetzungen auf mehrere nahe Angehörige verteilt werden.
Erhöht sich der Pflegebedarf wesentlich, insbesondere um mindestens eine Pflegegeldstufe, kann nach einer neuerlichen Vereinbarung noch einmal ein Anspruch entstehen. Für dieselbe zu pflegende Person darf die gesamte Bezugsdauer des Pflegekarenzgeldes insgesamt zwölf Monate nicht überschreiten.
Welche Frist ist beim Antrag wichtig?
Wer den Antrag innerhalb von zwei Monaten ab Beginn der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit stellt, kann das Pflegekarenzgeld grundsätzlich ab Beginn der Maßnahme erhalten. Wird der Antrag später, aber noch vor Ende der Maßnahme gestellt, kann die Leistung grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung zustehen. Für besondere Rechtsanspruchsfälle gelten zusätzliche Details.
Deshalb sollte der Antrag nicht bis zum Ende der Pflegekarenz aufgeschoben werden.
Auch Arbeitslose können in bestimmten Fällen betroffen sein
oesterreich.gv.at beschreibt auch eine Möglichkeit für Personen, die sich wegen einer Pflegekarenz vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beim AMS abmelden. In solchen Fällen gelten eigene Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Wer davon betroffen ist, sollte den Ablauf vorher mit AMS und Sozialministeriumservice klären.
Praktische Checkliste vor der Entscheidung
- Pflegegeldstufe der betreuten Person prüfen.
- Klären, ob das Angehörigenverhältnis unter die gesetzlichen Regeln fällt.
- Arbeitszeit, gewünschte Dauer und finanzielle Auswirkungen durchrechnen.
- Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit schriftlich mit dem Arbeitgeber klären beziehungsweise den Rechtsanspruch prüfen.
- Antrag auf Pflegekarenzgeld möglichst früh vorbereiten und Fristen beachten.
Offizielle Quellen
- oesterreich.gv.at – Pflegekarenzgeld
- oesterreich.gv.at – Jobpause bei Pflege eines Familienmitglieds
Stand: 20. August 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle arbeits-, sozial- oder pflegerechtliche Beratung. OTS diente nicht als Inhaltsquelle; übernommen wurden keine OTS-Inhalte.
