Kurz erklärt: Das österreichische Pflegegeld ist 2026 in sieben Stufen gegliedert. Die monatlichen Beträge reichen von 206,20 Euro in Stufe 1 bis 2.214,80 Euro in Stufe 7.
Wovon hängt die Pflegegeldstufe ab?
Entscheidend ist der festgestellte Pflegebedarf. Für die erste Stufe sind mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat erforderlich. Mit zunehmendem Pflegebedarf steigen die Stufen. Bei den höchsten Stufen zählen zusätzlich besondere Betreuungs- und Pflegeumstände.
Der Pflegebedarf wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgestellt. Die zuständige Stelle entscheidet anschließend über die Pflegegeldstufe.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
- Stufe 1: 206,20 Euro monatlich
- Stufe 2: 380,30 Euro monatlich
- Stufe 3: 592,60 Euro monatlich
- Stufe 4: 888,50 Euro monatlich
- Stufe 5: 1.206,90 Euro monatlich
- Stufe 6: 1.685,40 Euro monatlich
- Stufe 7: 2.214,80 Euro monatlich
Die Beträge gelten ab 1. Jänner 2026. Das Pflegegeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Reichen nur die Pflegestunden für die Einstufung?
Nicht immer. Bei den unteren Stufen ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden besonders wichtig. Bei den Stufen 5 bis 7 kommen weitere gesetzlich definierte Voraussetzungen hinzu, etwa ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand, regelmäßig notwendige Betreuung während Tag und Nacht oder besonders weitreichende Einschränkungen.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nach der offiziellen Information wird Pflegegeld ohne Lohnsteuer- oder Krankenversicherungsabzug ausbezahlt. Es soll einen Teil der pflegebedingten Mehrkosten abdecken.
Wird das Pflegegeld jedes Jahr erhöht?
Das Pflegegeld wird jährlich valorisiert. Deshalb sollten ältere Tabellen aus dem Internet nicht ungeprüft für 2026 verwendet werden.
Was sollte ich bei einer Begutachtung beachten?
- Notieren Sie vor dem Termin, wobei regelmäßig Hilfe benötigt wird.
- Halten Sie relevante medizinische und pflegerische Unterlagen bereit.
- Beschreiben Sie den tatsächlichen Alltag und nicht nur besonders gute Tage.
- Eine Vertrauensperson oder pflegende Angehörige können bei der Begutachtung unterstützend dabei sein.
- Prüfen Sie nach dem Bescheid, welche Pflegegeldstufe zuerkannt wurde und ab wann sie gilt.
Offizielle Quellen
Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die konkrete Einstufung hängt vom individuellen Pflegebedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Vor Veröffentlichung sind Beträge und Rechtsstand nochmals zu prüfen.
