Kurz erklärt: Das Regelpensionsalter liegt für Männer in Österreich bei 65 Jahren. Bei Frauen wird es seit 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Im Jahr 2026 betrifft das besonders Frauen, die von 1. Jänner bis 30. Juni 1965 geboren wurden: Für sie liegt das Regelpensionsalter bei 61,5 Jahren.
Was bedeutet Regelpensionsalter?
Das Regelpensionsalter ist das Alter, ab dem grundsätzlich eine reguläre Alterspension möglich ist. Das Alter allein genügt allerdings nicht: Zusätzlich müssen die jeweiligen Voraussetzungen zur Mindestversicherungszeit erfüllt sein.
Welches Regelpensionsalter gilt für Männer?
Für Männer gilt weiterhin das vollendete 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter.
Welches Regelpensionsalter gilt 2026 für Frauen?
Für Frauen richtet sich das Regelpensionsalter derzeit nach dem Geburtsdatum. Die Anhebung erfolgt in Halbjahresschritten:
- 1. Jänner bis 30. Juni 1964 geboren: 60,5 Jahre,
- 1. Juli bis 31. Dezember 1964 geboren: 61 Jahre,
- 1. Jänner bis 30. Juni 1965 geboren: 61,5 Jahre,
- 1. Juli bis 31. Dezember 1965 geboren: 62 Jahre,
- 1. Jänner bis 30. Juni 1966 geboren: 62,5 Jahre,
- 1. Juli bis 31. Dezember 1966 geboren: 63 Jahre,
- 1. Jänner bis 30. Juni 1967 geboren: 63,5 Jahre,
- 1. Juli bis 31. Dezember 1967 geboren: 64 Jahre,
- 1. Jänner bis 30. Juni 1968 geboren: 64,5 Jahre,
- ab 1. Juli 1968 geboren: 65 Jahre.
Für Frauen, die im ersten Halbjahr 1965 geboren wurden, fällt der mögliche reguläre Pensionsantritt daher grundsätzlich in das Jahr 2026, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Reicht das richtige Alter für die Pension?
Nein. Für eine Alterspension muss neben dem Regelpensionsalter auch eine ausreichende Versicherungsdauer vorliegen. Die Pensionsversicherung nennt für ab 1955 Geborene grundsätzlich mindestens 180 Versicherungsmonate beziehungsweise 15 Jahre. Davon müssen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz grundsätzlich mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit beziehungsweise bestimmten gleichgestellten Zeiten stammen.
Für Personen mit Versicherungszeiten vor 2005 können zusätzlich ältere Wartezeit-Regeln relevant sein, wenn diese günstiger sind. Deshalb sollte die persönliche Versicherungsbiografie bei der Pensionsversicherung geprüft werden.
Kann ich auch vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es vorzeitige Pensionsarten, zum Beispiel die Korridorpension, Langzeitversichertenpension oder Schwerarbeitspension. Dafür gelten jeweils eigene Alters-, Versicherungs- und Abschlagsregeln.
Was ändert sich 2026 bei der Korridorpension?
Seit 1. Jänner 2026 werden für Personen, die ab 1. Jänner 1964 geboren sind, das frühestmögliche Antrittsalter und die nötigen Versicherungsmonate schrittweise erhöht. Die Erhöhung erfolgt abhängig vom Geburtsdatum in Zwei-Monats-Schritten pro Quartal.
- Geboren 1. Jänner bis 31. März 1964: 62 Jahre und 2 Monate / 482 Versicherungsmonate,
- 1. April bis 30. Juni 1964: 62 Jahre und 4 Monate / 484 Monate,
- 1. Juli bis 30. September 1964: 62 Jahre und 6 Monate / 486 Monate,
- 1. Oktober bis 31. Dezember 1964: 62 Jahre und 8 Monate / 488 Monate.
Die Staffelung läuft weiter, bis 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate erreicht sind. Für Personen, die vor 1964 geboren wurden, bleiben grundsätzlich die bisherigen Korridor-Voraussetzungen bestehen. Zusätzlich gibt es gesetzliche Schutz- und Übergangsbestimmungen.
Für Frauen wird die Korridorpension nach aktueller Information der Pensionsversicherung erst ab 2030 relevant, weil für sie davor noch ein niedrigeres Regelpensionsalter gilt.
Muss ich die Alterspension beantragen?
Ja. Eine Pension wird nicht automatisch allein wegen des erreichten Alters ausbezahlt. Die Pensionsversicherung empfiehlt, den Antrag auf Alterspension ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Stichtag zu stellen.
Wie kann ich meinen persönlichen Pensionsstichtag prüfen?
Der tatsächliche Stichtag hängt vom Geburtsdatum, den Versicherungszeiten und gegebenenfalls der gewählten Pensionsart ab. Die Pensionsversicherung bietet dafür einen Pensionsantrittsrechner und persönliche Beratung an.
Was sollte ich jetzt tun?
- Prüfen Sie Ihr genaues Geburtsdatum und das dafür geltende Regelpensionsalter.
- Kontrollieren Sie Ihre Versicherungszeiten beziehungsweise Ihr Pensionskonto.
- Wenn Sie einen früheren Pensionsantritt erwägen, lassen Sie die Voraussetzungen und möglichen Abschläge berechnen.
- Klären Sie Ihren persönlichen Stichtag rechtzeitig mit der Pensionsversicherung.
- Stellen Sie den Pensionsantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn.
Offizielle Quellen
- Pensionsversicherung – Alterspension
- Sozialministerium – Alterspension
- Pensionsversicherung – Korridorpension
- oesterreich.gv.at – Regelpensionsalter und Versicherungszeiten
Stand: 19. August 2026. Pensionsrecht hängt vom Geburtsdatum, den Versicherungszeiten und der gewählten Pensionsart ab. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Berechnung oder Rechtsberatung. OTS diente ausschließlich als Recherche-Auslöser; übernommen wurden keine OTS-Inhalte.
