Kurz erklärt: Wer sozial oder körperlich hilfsbedürftig ist und zu einer gesetzlich vorgesehenen Anspruchsgruppe gehört, kann eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen. Seit 1. April 2026 kann eine aufrechte ORF-Beitragsbefreiung für anspruchsberechtigte private Haushalte zusätzlich den Zugang zum Strom-Sozialtarif eröffnen.
Wer sollte eine ORF-Beitragsbefreiung prüfen?
Eine Befreiung hängt nicht nur vom Alter ab. Entscheidend ist, ob eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.
Zu den auf oesterreich.gv.at genannten Gruppen gehören unter anderem Personen mit bestimmten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld, Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung sowie weitere gesetzlich genannte Gruppen. Auch eine Pension kann im Befreiungsverfahren eine relevante Anspruchsgrundlage sein; zusätzlich wird die Einkommenssituation des Haushalts geprüft.
Warum reicht die Pension allein nicht automatisch?
Die Befreiung ist ein eigenes Verfahren. Neben der gesetzlichen Anspruchsgrundlage spielt das Haushaltsnettoeinkommen eine wichtige Rolle. Deshalb sollte man nicht nur auf eine einzelne Einkommenszahl schauen, sondern die aktuelle persönliche Haushaltskonstellation und die anerkannten Nachweise prüfen.
Der Befreiungsrechner der ORF-Beitrags Service GmbH führt deshalb durch zwei Schritte: zuerst die gesetzliche Anspruchsgrundlage, danach die Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens.
Was ist seit 1. April 2026 beim Strom neu?
Seit 1. April 2026 gibt es einen bundeseinheitlichen Strom-Sozialtarif. Laut Bundesministerium für Finanzen müssen Stromlieferanten, die Haushaltskundinnen und Haushaltskunden beliefern, diesen Tarif für anspruchsberechtigte Personen anbieten.
Eine wichtige Grundlage ist eine aufrechte Befreiung von der ORF-Beitragspflicht in Verbindung mit den vorgesehenen staatlichen Leistungen. oesterreich.gv.at weist darauf hin, dass Studierende beim Strom-Sozialtarif ausgenommen sind.
Welche weiteren Entlastungen können mitgeprüft werden?
Im Umfeld des ORF-Befreiungsverfahrens können – je nach persönlicher Situation – auch ein Telefonzuschuss und eine EAG-Kostenbefreiung relevant sein. Für einkommensschwache Haushalte, die nicht zu den klassischen Anspruchsgruppen gehören, kann außerdem eine EAG-Kostendeckelung zu prüfen sein.
Wie starte ich die Prüfung?
- Prüfen, welche gesetzliche Anspruchsgrundlage vorliegt, etwa Pension, Pflegegeld oder eine andere anerkannte Leistung.
- Haushaltsmitglieder und aktuelles Haushaltsnettoeinkommen zusammentragen.
- Den offiziellen Befreiungsrechner der OBS verwenden oder das Antragsformular mit Checkliste abrufen.
- Alle verlangten Nachweise vollständig vorbereiten.
- Den Antrag an die zuständige Stelle übermitteln; erst das Verfahren entscheidet verbindlich über die Befreiung.
Der Online-Rechner ist noch keine Bewilligung
Der Befreiungsrechner ist eine praktische Vorprüfung. Die OBS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eingaben im Rechner noch keine rechtliche Entscheidung auslösen. Erst nach Übermittlung eines vollständigen Antrags kann über die Befreiung entschieden werden.
Was sollten bereits befreite Haushalte tun?
Wer bereits eine aufrechte ORF-Beitragsbefreiung hat, sollte prüfen, ob der Strom-Sozialtarif für den eigenen Haushalt anwendbar ist und welche Schritte beziehungsweise Informationen der Stromlieferant oder die zuständige Stelle verlangt. Eine bestehende Befreiung bedeutet nicht, dass jede weitere Entlastung ohne Prüfung automatisch richtig zugeordnet ist.
Offizielle Quellen
- oesterreich.gv.at – ORF-Beitragsbefreiung und Strom-Sozialtarif
- ORF-Beitrags Service – Befreiungsrechner
- Bundesministerium für Finanzen – Strom-Sozialtarif
Stand: 20. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Einkommensgrenzen, Nachweise und Anspruchsdetails sind im konkreten Verfahren aktuell zu prüfen. OTS diente nicht als Inhaltsquelle; übernommen wurden keine OTS-Inhalte.
