Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen: Wer jetzt Geld bekommen kann

Älteres Paar prüft gemeinsam Kreditunterlagen und mögliche Rückerstattung.

Wer vor Jahren einen Kredit bei der Erste Bank, einer teilnehmenden Sparkasse oder der s Bausparkasse abgeschlossen hat, sollte die alten Unterlagen noch einmal ansehen. Nach einem Vergleich können bestimmte einmalig verrechnete Kreditbearbeitungsgebühren zurückerstattet werden. Das gilt nicht nur für laufende Kredite: Auch bereits vollständig zurückbezahlte Verträge können erfasst sein.

Welche Kredite grundsätzlich erfasst sein können

Nach den Informationen der Arbeiterkammer betrifft der Vergleich grundsätzlich Konsumkredite sowie Hypothekar- und Immobilienkredite, wenn beim Abschluss eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr von mindestens 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme verrechnet wurde.

Dazu können auch Zwischenfinanzierungen wie Baugirokonten, bestimmte Fremdwährungskredite und Darlehen der s Bausparkasse zählen. Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag und welche Gebühr tatsächlich verrechnet wurde.

Auch getilgte Kredite können berücksichtigt werden

Besonders wichtig für ältere Kundinnen und Kunden: Die Rückforderung kann laut Arbeiterkammer für Kreditverträge der vergangenen 30 Jahre möglich sein. Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob der Kredit noch läuft oder bereits vollständig zurückgezahlt wurde.

Wer Unterlagen aus früheren Jahren noch aufgehoben hat, sollte daher nach Begriffen wie „Kreditbearbeitungsgebühr“, „Bearbeitungsentgelt“ oder einer einmaligen prozentualen Gebühr beim Vertragsabschluss suchen.

Wie hoch kann die Rückerstattung sein?

Die Höhe unterscheidet sich nach Kreditart. Bei erfassten Konsumkrediten werden nach der AK-Information 90 Prozent der Kreditbearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten gilt eine Staffel nach der ursprünglich bezahlten Bearbeitungsgebühr. Je nach Höhe liegt die Rückerstattung laut Arbeiterkammer zwischen 35 und 80 Prozent. Für über externe Kreditvermittler abgeschlossene Wohn- oder Immobilienkredite können abweichende pauschale Beträge gelten.

Wichtig ist die 0,5-Prozent-Grenze

Eine zentrale Voraussetzung des Vergleichs ist, dass die damalige Bearbeitungsgebühr mindestens 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme ausmachte. Lag sie darunter, besteht nach diesem konkreten Vergleich kein Anspruch.

Wenn Sie nicht mehr wissen, welche Gebühr verrechnet wurde, prüfen Sie den Kreditvertrag und die vorvertraglichen Informationen. Bei alten Verträgen kann es sinnvoll sein, eine Kopie bei der Bank anzufordern.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Bei noch laufenden Krediten ist laut Arbeiterkammer grundsätzlich nicht in jedem Fall die Vorlage des Kreditvertrags erforderlich. Wurde ein Kredit allerdings bereits vor dem 1. Jänner 2019 vollständig zurückbezahlt, muss der Vertrag beziehungsweise eine Kopie davon vorgelegt werden.

Hilfreich sind außerdem die damalige Kredit- oder Kontonummer, Angaben zu allen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern sowie die IBAN, auf die eine mögliche Rückerstattung überwiesen werden soll.

Der Antrag läuft online

Der Antrag wird über die dafür vorgesehenen Online-Formulare der teilnehmenden Institute gestellt. Für Erste Bank und Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Einstieg, der zur zuständigen teilnehmenden Sparkasse weiterleitet. Die s Bausparkasse hat einen eigenen Antragsweg.

Nach Angaben der Arbeiterkammer können in einem Antrag bis zu fünf Kredite angegeben werden. Wer mehr als fünf betroffene Verträge hat, kann das Formular erneut ausfüllen.

Frist: 31. Juli 2027

Der Online-Antrag ist bei den teilnehmenden Sparkassen und der s Bausparkasse bis 31. Juli 2027 möglich. Wer einen alten Vertrag prüfen möchte, sollte deshalb nicht bis kurz vor Fristende warten. Gerade bei Verträgen, die viele Jahre zurückliegen, kann die Beschaffung alter Unterlagen Zeit brauchen.

Praktische Checkliste

  • Alte Kredit- und Darlehensverträge der vergangenen 30 Jahre durchsuchen.
  • Prüfen, ob eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde.
  • Kontrollieren, ob diese mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme betrug.
  • Auch bereits vollständig zurückbezahlte Kredite berücksichtigen.
  • Bei fehlenden Unterlagen rechtzeitig eine Vertragskopie anfordern.
  • Nur die offiziellen Antragsseiten der Bank beziehungsweise Bausparkasse verwenden.
  • Antrag spätestens bis 31. Juli 2027 absenden.

Quellen und weitere Informationen

Arbeiterkammer Österreich, FAQ zur Rückerstattung:
arbeiterkammer.at – Kreditbearbeitungsentgelte

Offizieller Antrag Erste Bank / Sparkassen:
sparkasse.at – Kreditbearbeitungsgebühr

Offizieller Antrag s Bausparkasse:
sbausparkasse.at – Kreditbearbeitungsgebühr

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Verbraucherinformation und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein konkreter Vertrag erfasst ist, hängt von den Vertragsdaten und den Bedingungen des Vergleichs ab.