Pflegende Angehörige: Kostenlose Pensionsversicherung – so funktioniert sie

Älteres Paar bespricht Unterlagen in einem sachlichen Beratungsgespräch.

Kurz erklärt: Wer eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit zumindest Pflegegeld der Stufe 3 zu Hause pflegt und dadurch erheblich in der eigenen Arbeitskraft beansprucht ist, kann sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen kostenlos in der Pensionsversicherung selbstversichern. Die Beiträge übernimmt der Bund.

Warum ist diese Versicherung wichtig?

Intensive Pflege kann dazu führen, dass pflegende Angehörige ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder zeitweise ganz aufgeben. Dadurch können sonst Lücken bei den Versicherungszeiten für die eigene Pension entstehen. Die begünstigte Selbstversicherung soll solche Zeiten pensionsrechtlich absichern.

Welche Voraussetzungen gelten?

Nach der offiziellen Bürgerinformation gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Pflege einer nahen Angehörigen oder eines nahen Angehörigen,
  • Pflegegeld zumindest der Stufe 3 für die gepflegte Person,
  • Pflege in häuslicher Umgebung,
  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege,
  • Wohnsitz der pflegenden Person in Österreich.

Kostet die Selbstversicherung etwas?

Nein. Die begünstigte Selbstversicherung ist für die pflegende Person kostenlos. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln getragen.

Kann ich trotzdem weiterarbeiten?

Ja, grundsätzlich kann die Selbstversicherung auch neben einer Erwerbstätigkeit bestehen, die bereits eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für die Pflege-Selbstversicherung im konkreten Fall erfüllt sind.

Kann sich mehr als eine Person pro Pflegefall versichern?

Nein. Je Pflegefall kann nur eine Person diese Selbstversicherung in Anspruch nehmen.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist bei der Pensionsversicherung zu stellen. Die Pensionsversicherung informiert auch über die erforderlichen Unterlagen und den möglichen Versicherungsbeginn.

Kann die Versicherung rückwirkend beginnen?

Die offizielle Information weist darauf hin, dass die Selbstversicherung auf Antrag grundsätzlich bis zu zwölf Monate rückwirkend abgeschlossen werden kann. Ob und ab wann das im konkreten Fall möglich ist, sollte direkt mit der Pensionsversicherung geklärt werden.

Was sollte ich jetzt tun?

  1. Prüfen Sie die Pflegegeldstufe der betreuten Person.
  2. Überlegen Sie, in welchem Ausmaß die Pflege Ihre eigene Arbeitskraft beansprucht.
  3. Kontaktieren Sie die Pensionsversicherung und lassen Sie Ihren Fall prüfen.
  4. Fragen Sie ausdrücklich nach der begünstigten Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger.
  5. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, damit keine unnötigen Versicherungslücken entstehen.

Offizielle Quellen

Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pensions- oder Rechtsberatung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ab wann die Versicherung wirkt, entscheidet die Pensionsversicherung im konkreten Fall. Vor Veröffentlichung ist der Rechtsstand nochmals zu prüfen.