Kurz erklärt: Beim Betrug durch „falsche Polizisten“ geben sich Täter am Telefon als Polizei, Kriminalbeamte oder andere Autoritätspersonen aus. Sie erzeugen Angst und Zeitdruck und wollen erreichen, dass Geld, Gold oder andere Wertgegenstände übergeben werden. Das Bundeskriminalamt warnt ausdrücklich, dass besonders häufig ältere Menschen angesprochen werden.
Wie läuft die Masche typischerweise ab?
Die Geschichte kann unterschiedlich klingen. Manchmal wird behauptet, in der Umgebung sei eine Einbrecherbande unterwegs und die eigenen Wertsachen müssten von der „Polizei“ in Sicherheit gebracht werden. In anderen Fällen soll ein naher Angehöriger einen schweren Unfall verursacht haben und angeblich dringend Geld für eine Kaution benötigen.
Gemeinsam ist den Varianten: Schock, Zeitdruck und Autorität. Die angerufene Person soll möglichst keine Zeit haben, mit Angehörigen oder der echten Polizei zu sprechen.
Welche Warnzeichen sind besonders wichtig?
- Ein unbekannter Anrufer gibt sich als Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft oder andere Autorität aus.
- Es wird eine akute Notlage oder unmittelbare Gefahr behauptet.
- Der Anrufer fragt nach Bargeld, Kontoguthaben, Gold, Schmuck oder anderen Vermögenswerten.
- Geld oder Wertsachen sollen abgeholt, übergeben oder irgendwo deponiert werden.
- Sie sollen mit niemandem über das Gespräch sprechen.
- Sie werden gedrängt, sofort zu handeln.
Kann ich der angezeigten Telefonnummer vertrauen?
Nicht unbedingt. Das Bundeskriminalamt warnt vor Call-ID-Spoofing. Dabei kann die im Display angezeigte Telefonnummer manipuliert werden. Eine seriös wirkende Nummer beweist daher nicht, dass tatsächlich die Polizei anruft.
Was soll ich während eines verdächtigen Anrufs tun?
- Beenden Sie das Gespräch. Lassen Sie sich nicht in eine längere Diskussion ziehen.
- Geben Sie keine Informationen über Bargeld, Konten, Gold, Schmuck oder andere Werte bekannt.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Rufen Sie die angeblich betroffene Angehörige oder den Angehörigen selbst über eine bekannte Nummer an.
- Prüfen Sie die Geschichte über eine selbst gewählte offizielle Polizeiverbindung. Für die Verbindung zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gibt es die Servicenummer 059 133; bei unmittelbar drohender Gefahr gilt der Polizeinotruf 133.
Was gilt, wenn jemand vor der Wohnung steht?
Lassen Sie unbekannte Personen nicht allein aufgrund eines Telefonats in die Wohnung. Angebliche zivile Polizeibeamte können sich ausweisen; bei Zweifeln sollte die Echtheit unabhängig überprüft werden. Das Bundeskriminalamt nennt dafür die Polizeiservicenummer 059 133; in einer unmittelbar gefährlichen Situation ist 133 der Notruf. Geld, Gold oder Schmuck werden von der Polizei nicht telefonisch zur „sicheren Verwahrung“ angefordert.
Wie können Angehörige vorbeugen?
Sprechen Sie die Masche in der Familie offen an, bevor etwas passiert. Besonders hilfreich ist ein einfacher gemeinsamer Ablauf:
- Bei Geldforderungen am Telefon grundsätzlich auflegen.
- Eine feste Vertrauensperson zurückrufen.
- Keine Geheimhaltung gegenüber Familie akzeptieren.
- Für Notfälle eine zweite erreichbare Kontaktperson vereinbaren.
- Warnungen von Bankmitarbeiterinnen und Bankmitarbeitern ernst nehmen.
Was tun, wenn bereits Geld übergeben wurde?
Informieren Sie so rasch wie möglich die Polizei. Wenn gerade eine Übergabe stattgefunden hat oder Täter noch in der Nähe sein könnten, rufen Sie den Notruf 133. Notieren Sie möglichst genau, was gesagt wurde, wie die Person aussah und ob ein Fahrzeug verwendet wurde.
Auch wenn kein Schaden entstanden ist, kann eine Anzeige beziehungsweise Meldung sinnvoll sein. Das Bundeskriminalamt empfiehlt, den Vorfall nicht aus Scham zu verschweigen.
Offizielle Quellen
Stand: 20. August 2026. Dieser Beitrag basiert auf aktuellen Präventionsinformationen des Bundeskriminalamts. Er ergänzt den allgemeinen AktivLeben60-Beitrag zu Online-Betrug um die konkrete Betrugsmasche „falsche Polizei/Schockanruf“. OTS diente nicht als Inhaltsquelle; übernommen wurden keine OTS-Inhalte.
