Wer regelmäßig Medikamente braucht, kennt die Frage vor einer Reise: Was passiert, wenn die Packung ausgeht oder ein bereits ausgestelltes Rezept im Ausland benötigt wird? Mit dem EU-Rezept können österreichische elektronische Rezepte in teilnehmenden Apotheken anderer MyHealth@EU-Länder abgerufen und eingelöst werden.
Das Service wird schrittweise ausgebaut. Laut österreichischem Gesundheitsportal können in Österreich ausgestellte e-Rezepte derzeit insbesondere in teilnehmenden Apotheken in Tschechien und in den angeschlossenen Regionen Spaniens genutzt werden.
Vor der Reise ist ein einmaliges Opt-in nötig
Damit eine Apotheke im Ausland Ihr österreichisches e-Rezept abrufen darf, müssen Sie vorher einmalig Ihre Zustimmung zur Teilnahme am EU-Rezept geben. Dieses Opt-in kann elektronisch im ELGA-Portal nach Anmeldung mit ID Austria erfolgen.
Wer das nicht online erledigen möchte, kann die Zustimmung auch schriftlich über die eHealth-Servicestelle abgeben. Die Teilnahme ist freiwillig und kann später wieder widerrufen werden.
Ohne Opt-in funktioniert der Abruf nicht
Die Zustimmung sollte vor Reisebeginn erledigt werden. Ohne vorheriges Einverständnis kann die Apotheke im Zielland das österreichische e-Rezept nicht über den grenzüberschreitenden Dienst abrufen.
Kontrollieren Sie deshalb nicht erst im Urlaub, ob alles eingerichtet ist. Besonders bei dauerhaft benötigten Medikamenten lohnt sich die Vorbereitung einige Tage vor der Abreise.
In der Apotheke müssen Sie sich ausweisen
Beim Einlösen müssen Patientinnen und Patienten eindeutig identifiziert werden. Dafür wird im Ausland beispielsweise ein gültiger Reisepass oder Personalausweis verwendet. Die Apotheke ruft anschließend die verfügbaren elektronischen Rezepte über die grenzüberschreitende Infrastruktur ab.
Nehmen Sie Ihren Ausweis daher immer mit in die Apotheke – auch wenn Sie das österreichische e-Rezept normalerweise ohne Papier verwenden.
Wo funktioniert das derzeit?
Nach dem Stand des österreichischen Gesundheitsportals vom August 2026 können österreichische e-Rezepte in teilnehmenden Apotheken der Tschechischen Republik eingelöst werden. Für Tschechien gibt es eine eigene Liste angeschlossener Apotheken.
Auch Spanien nimmt teil. Dort hängt die Nutzung von den angeschlossenen Regionen ab. Das Gesundheitsportal verweist auf eine aktuelle spanische Übersicht und eine Suchmöglichkeit für Apotheken.
Da weitere Länder schrittweise hinzukommen können, sollte die offizielle Länderübersicht vor jeder Reise neu geprüft werden.
Nicht jedes Medikament ist automatisch verfügbar
Auch wenn ein e-Rezept elektronisch abrufbar ist, kann es sein, dass ein Medikament im Reiseland unter einem anderen Namen geführt wird oder nicht in derselben Packungsgröße verfügbar ist. Für einzelne Arzneimittel können außerdem nationale Einschränkungen gelten.
Bei besonders wichtigen oder schwer ersetzbaren Medikamenten ist es deshalb sinnvoll, vor der Reise mit Ärztin, Arzt oder Apotheke zu klären, wie viel Vorrat Sie mitnehmen sollten.
Bezahlung im Ausland
Das EU-Rezept wird im Ausland grundsätzlich nach den Regeln des jeweiligen Landes eingelöst. Das österreichische Gesundheitsportal weist darauf hin, dass EU-Rezepte im Ausland als Privatrezepte behandelt werden können und Medikamente daher zunächst selbst bezahlt werden müssen.
Ob und in welcher Höhe anschließend eine Kostenerstattung durch den österreichischen Krankenversicherungsträger möglich ist, hängt vom konkreten Fall ab. Behalten Sie Rechnung und Zahlungsbeleg deshalb unbedingt auf.
Reise-Checkliste für Menschen mit Dauermedikation
- EU-Rezept-Opt-in rechtzeitig vor Abreise erledigen.
- Prüfen, ob das Zielland und die Region bereits teilnehmen.
- Reisepass oder Personalausweis in die Apotheke mitnehmen.
- Ausreichenden Medikamentenvorrat für die Reise einplanen.
- Eine aktuelle Medikamentenliste mit Wirkstoffnamen mitführen.
- Rechnungen aus der ausländischen Apotheke aufbewahren.
- Bei wichtigen Spezialmedikamenten vorher ärztlich oder in der Apotheke nachfragen.
Was tun, wenn das Rezept im Ausland nicht gefunden wird?
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Zustimmung zum EU-Rezept aktiv ist und ob die konkrete Apotheke beziehungsweise Region am Service teilnimmt. Bei allgemeinen Fragen nennt das Gesundheitsportal die ELGA-Serviceline als Anlaufstelle.
Für dringende medizinische Probleme im Ausland sollten Sie sich nicht ausschließlich auf den elektronischen Abruf verlassen. Eine Liste der Medikamente, Wirkstoffe und Dosierungen kann in solchen Situationen sehr hilfreich sein.
Quellen und weitere Informationen
Gesundheitsportal Österreich, EU-Rezept:
gesundheit.gv.at – EU-Rezept
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
gesundheit.gv.at – EU-Rezept nutzen
Aktuelle Länderübersicht:
gesundheit.gv.at – MyHealth@EU Länderübersicht
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Gesundheits- und Reiseinformation. Verfügbarkeit, Erstattung und konkrete Arzneimittel können sich unterscheiden. Bei wichtigen Medikamenten vor Reisebeginn ärztlich oder in der Apotheke beraten lassen.
