Kurz erklärt: Für eine 24-Stunden-Betreuung kann eine staatliche Förderung möglich sein. Voraussetzung sind unter anderem ein entsprechender Betreuungsbedarf, zumindest Pflegegeld der Stufe 3, die Einhaltung der Einkommensgrenze und weitere Qualitätsvoraussetzungen.
Wer kann eine Förderung bekommen?
Nach der offiziellen Bürgerinformation muss die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden müssen und Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften zumindest der Stufe 3 beziehen. Das monatliche Nettoeinkommen darf grundsätzlich 2.500 Euro nicht übersteigen.
Kann die Einkommensgrenze höher sein?
Ja. Die Grenze erhöht sich:
- um 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Angehörige oder jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen,
- um 600 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung.
Bestimmte Leistungen wie Pflegegeld zählen nicht zum maßgeblichen Einkommen. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt nach der offiziellen Information unberücksichtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe hängt davon ab, ob die Betreuungsperson selbstständig oder unselbstständig beschäftigt ist:
- Selbstständige Betreuung: 400 Euro pro Monat und Betreuungsperson, maximal 800 Euro bei zwei Betreuungspersonen.
- Unselbstständige Betreuung: 800 Euro pro Monat und Betreuungsperson, maximal 1.600 Euro bei zwei Betreuungspersonen.
Bei der sogenannten 28-Tage-Regel kann bei einer selbstständig tätigen Betreuungsperson unter den vorgesehenen Bedingungen eine monatliche Förderung von 800 Euro möglich sein.
Wie hoch ist die maximale Jahresförderung?
Bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen sind maximal 9.600 Euro pro Jahr vorgesehen, bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen maximal 19.200 Euro pro Jahr.
Welche Anforderungen gelten für Betreuungspersonen?
Die Förderung setzt auch Qualitätskriterien voraus. Anerkannt werden je nach Fall etwa eine theoretische Ausbildung, eine bereits über einen bestimmten Zeitraum sachgerecht durchgeführte Betreuung oder bestimmte unter fachlicher Anordnung und Kontrolle ausgeübte Tätigkeiten.
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Ja. Zusätzlich zur bundesweiten Förderung können je nach Bundesland weitere Förderungen oder Regelungen bestehen. Deshalb sollte auch geprüft werden, welche Unterstützung am Wohnort angeboten wird.
Was sollte ich vor einem Antrag tun?
- Prüfen Sie Pflegegeldstufe und Betreuungsbedarf.
- Berechnen Sie das maßgebliche Nettoeinkommen anhand der offiziellen Regeln.
- Klären Sie die Beschäftigungsform der Betreuungsperson oder Betreuungspersonen.
- Prüfen Sie, ob die erforderlichen Qualifikations- beziehungsweise Betreuungsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Kontaktieren Sie die zuständige Stelle des Sozialministeriumservice und fragen Sie auch nach möglichen Landesförderungen.
Offizielle Quelle
Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förder-, Rechts- oder Sozialberatung. Ob eine Förderung im konkreten Fall zusteht und in welcher Höhe, prüft die zuständige Stelle. Vor Veröffentlichung sind Grenzwerte und Förderhöhen nochmals zu prüfen.
